Mittelalter
Im Mittelalter sprachen die Landesherren jedem, der es begehrte, das Recht zum Bergbau zu. Der Bergbaubetreiber - “Eigenlöhner” - war dem Landesherren gegenüber abgabenpflichtig. Vom Beginn der urkundlich belegten Zeit bis zur französischen Besitzergreifung unterstand der Mechernicher Bleiberg hoheitsrechtlich verschiedenen Landesherren. Das Hauptgebiet lag in der Baronie Kommern, Landesherr war Herzog von Arenberg. Der westliche Teil des Bleiberges mit Kall, Keldenich und Dottel gehörte zum Herzogtum Jülich. Kleinere Teile bei Kallmuth gehörten zu Kurköln, der östliche Teil mit Mechernich gehörte den Herren von Blankenheim und Nesselrode-Reichenstein. Keiner der Landesherren beteiligte sich aktiv und auf eigene Rechnung an der Erzgewinnung.
Die eigentliche Blüteperiode des Bergbaus am Bleiberg setzte ab Mitte des 15. Jahrhunderts ein. Ursache war die Erfindung eines einfachen aber effektiven Aufbereitungsgerätes, des Beutelkorbes. Damit war bereits am Gewinnungsort eine Teilaufbereitung möglich und es mußte nicht das gesamte gelöste arme Erz zutage gefördert werden. Der Beutelkorb ist ein Handsieb ovaler Form, ca. 45 cm lang, ca. 30 cm breit und ca. 25 cm tief. Er bestand aus einem soliden Holzgestell mit Bügelgriff. Der im Gestell gelagerte Korb war aus dünnen Weidenruten oder aus Messingdraht so dicht geflochten, daß nur der lose, feine Sand durch die Maschen ging, die gröberen Bestandteile - Bleierzknotten -, etwa 1 - 4 mm Korngröße, blieben im Sieb zurück. Der Beutelkorb wurde noch bis in die 2, Hälfte des 19. Jahrhundert verwendet.