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Fahrsteiger   technischer Angestellter im Bergwerksbereich, dem mehrere Grubenreviere unterstehen.
siehe auch: Steiger
Fahrung/Fahrt   aus Holz oder Metall hergestellte Leiter im Grubenbetrieb zur Beförderung von Personen und Material.
siehe auch: Grubenbau
Feld   vermessener unterirdischer Bereich eines Grubenbetriebes, in der Bergbauberechtigte sich die Lagerstätteninhalte (Erze, Mineralien) aneignen dürfen.
siehe auch: Grubenfeld
Feld(es)besichtigungs- protokoll   bergrechtiches Dokument mit Angaben zur Lagerstätte, Mineralführung, Namensgebung der Gruben, Lage der Fundpunkte, Angaben zu früherem Betrieb, Ergebnisse von Versuchsarbeiten, Hinweise zur Abbauwürdigkeit.
siehe auch: Bergordnung
Feuer setzen   Zermürbung des Gesteins durch gezieltes Setzen von Bränden (frühere Form der Erzgewinnung).
Flöz   Bezeichnung für eine Schicht nutzbaren Gesteins (z.B. Kohle oder erzhaltig)
Flotation   (deutsch) Schwimmaufbereitung. Die Grundlage bildet die Eigenschaft gewisser Erze infolge geringer Benetzbarkeit mit Luftbläschen zusammen in einem Erz-Wassergemenge nach oben zu steigen, wogegen die leichter benetzbaren Berge absinken. Diese Eigenschaft kann durch verschiedene Reagenzien noch aktiviert werden. Bei der Flotation erzeugt man einen Schaum auf der Oberfläche des Wassers, der bei weitem den Hauptteil des Metalls enthält.
Flotationskonzentrat   Der abgeschöpfte Schaum in einem Flotationsapparat (siehe Flotation).
Flotationsverfahren   siehe: Erzwäsche
Firste   obere Begrenzungsfläche einer Strecke / eines Stollens.
siehe auch: Grubenbau
Förderband   Förderbänder dienen zum Transport von Schüttgütern in waagerechter Richtung und in Neigung bis zu 20°.
frei, Freies, im Freien liegend, ins Freie fallen   Aufhebung der bergrechtlichen Verleihung.
siehe auch: Mutung, Verleihung
fristen, in Fristen liegen   befristete Betriebsstillegung
Füllort   Grubenbau im unmittelbaren Schachtbetrieb, Knotenpunkt und Verschiebebahnhof von der Sohle zur Schachtförderung.
siehe auch: Grubenbau
Fundgrube   Mindestgröße eines Grubenfeldes um den Fundpunkt. Bei Längenfeldern: 42 Lachter Länge und 7 Lachter Breite.
siehe auch: Lachter und Maaßen
Fuß   Längenmaß; in Preußen ab 1816: 0,31385 m (Unterteilung in 12 Zoll = 144 Linien)
siehe auch: Zoll