15. Jahrhundert

Beutelkorb
Geschichtliche Entwicklung des Bergbaus
15. Jahrhundert

In der Zeit von 1470 bis 1530 weitete sich der Knottenbergbau, als Eigenlöhnerbergbau betrieben, allmählich über die gesamte Fläche des Bleibergs von Mechernich bis Kall aus. Reifenschächte von wenigen Metern Teufe (Tiefe) wurden bis in die Lagerstätte geteuft, und dann als Weitungsbaue betrieben. Der Knottensandstein wurde mit Wolf - das ist ein etwa 25 cm langer und ca. 8 cm breiter schlanker Eisenkeil - und dem Berghammer gelöst, zerkleinert und vor Ort im Beutelkorb gewaschen. Die so gewonnenen gereinigten Knotten wurden in Gefäßen mit einem Haspel an die Tagesoberfläche gefördert.

Wegen der völligen Bergfreiheit war der Bergbau unreguliert. Jeder teufte, wo er wollte - auf eigenen, gepachtetem oder freiem Grundstück - sein Schächtchen auf die Knottenschichten ab, gewann hier sein Erz so gut und so lange er konnte und zahlte dem Landesherrn sein Zehnt.

Zur Beseitigung des regellosen Erzschürfens und zum Schutz der Lagerstätten wurden jedoch schließlich von den Landesherren strenge Bergordnungen herausgegeben. Für den Arenberg’schen Besitz, der den Hauptteil des Bleibergs ausmachte, wurde die erste Bergordnung im Jahre 1578 verfügt. In dieser Bergordnung wurden die Hoheitsrechte formuliert. Die Verordnung wurde 1688 erneuert und 1778 neu gefaßt. Der Eigenlöhnerbergbau wurde gebilligt. Es wurden Felder verliehen. Jeder Einzelne erhielt höchstens sechs runde oder quadratische Felder von ca. 2,5 m Durchmesser oder 1,7 m Seitenlänge. Die Bergordnung legte Einzelheiten der Gewinnung fest, schloß Sicherheitsvorschriften, Schadenregulierungen, Maßnahmen zur Verhinderung des Raubbaues und eine Bergaufsicht ein.