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Backenbrecher | Zerkleinerungsmaschiene für Gestein. Sie wirkt durch zwei in einem spitzen Winkel zueinander angeordnete Brechbacken, zwischen denen ein oben breiter, unten schmaler werdender Brechraum, das "Brechmaul" entsteht. Eine der Brechbacken wird mittels eines Exzenters bewegt, wodurch das Gestein zerdrückt wird. | |
befahren, Befahrung | Besichtigung einer Bergwerksanlage (übertage und untertage) zu Prüfungs- und Prospektionszwecken. | |
Berechtsame (Gerechtsame) |
Nutzungsrechte im Montanbereich, Bergwerkseigentum/ -besitz. | |
Bergamt | Bergbehörde (erste Instanz), gewöhnlich bestehend aus Bergmeister, Berggeschworenen und Bergschreiber (regional und historisch unterschiedliche Entwicklungen im deutschsprachigen Raum). siehe auch: Oberbergamt, Landesoberbergamt |
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Bergbuch | von den Bergbehörden gemäß Bergordnung geführte Amtsbücher siehe auch: Bergordnung |
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Berge | Siehe Abgänge. | |
Bergfreiheit | Jedermanns Recht, Erze abzubauen, ohne daß der Grundeigentümer grundsätzliche Einspruchs- oder Hinderungsrechte hat. siehe auch: Bergordnung |
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Berggegenbuch | Verzeichnis aller Gewerkschaften und Gewerken mit ihren Anteilen. siehe auch: Gewerkschaft, Kux(e) |
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Berggericht | staatliche Gerichtsbarkeit für alle Bergbauangelegenheiten, i.a. den staatlichen Bergbauinstanzen zugeordnet. | |
Berggeschworener (Geschworener) |
staatlicher Bergrevierbeamter siehe auch: Bergamt |
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Berggrundbuch (Bergwerksgrundbuch) | bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte geführte Akten zum Bergbaubesitz (hier Nordrhein-Westfalen). siehe auch: Berechtsame / Gerechtsame |
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Berghauptmann, Oberberghauptmann | staatlicher Beamter als Leiter einer Bergbehörde (Bergamt, Oberbergamt). siehe auch: Bergamt, Oberbergamt |
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Bergherr | Inhaber des Bergregals (Landesherr als Inhaber der aus dem Bergregal entstammenden Rechte) allgemein: Bergwerkseigentümer Siehe auch: Bergregal |
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Berghoheit | siehe: Bergregal | |
Bergmeister | staatlicher Bergreviersbeamter (meist Leiter des Bergamtes) siehe auch: Bergamt |
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Bergordnung | gesetzliche Regelung des Bergwesens (territorial unterschiedlich), z.B. Bergisch-Jülische Bergordnung von 1719; später einheitliche (gesamtstaatliche) Berggesetze (z.B. allgemeines Preußisches Berggesetz 1865, Bundesberggesetz 1980); starker Einfluß durch die Entwicklung in den sächsisch-thüringischen Staaten seit Ausgang des Mittelalters. Enthält Elemente des römischen und germanischen Rechtes. | |
Bergregal | landesherrliches/staatliches Verfügungsrecht über nutzbare Mineralien und das daraus abgeleitete Recht zur Erhebung von Steuern, Abgaben und Gebühren. siehe auch: Bergzehnt/Zehnt, Quatembergeld |
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Bergrevier | bergbehördlicher Aufsichts- und Administrationsbereich, ähnlich dem heutigen Bergamtsbereich. siehe auch: Bergamt |
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Bergschreiber | staatlicher Revierbeamter eines Bergamtes (vornehmlich Beurkundungsaufgaben) siehe auch: Bergamt |
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Beutelkorb | Alte Form eines von Hand betätigten Siebes. |