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V-Z
Teufe (Tiefe)   nach der Tiefe hin den Abbaubetrieb herstellen; allgemeine Bezeichnung für Tiefe im Abbaubetrieb.
Tiefster Stollen   im geneigten Gelände möglichst tief angesetzter Stollen (z.B. zur Wasserhaltung).
siehe auch: Erbstollen
Umwandlungsurkunde   amtliches Dokument nach dem “Allgemeinen Preußischen Berggesetz” von 1865 (meist Umwandlung von Längenfeldern in Geviertfelder).
Angegeben sind u.a. Grenzen des Grubenfeldes anhand eines Verleihungsrisses.
siehe auch: Bergordnung, Feld, Längenfeld, Verleihungsriß