M
Maaß(en) | historisches Längenmaß; 1 M = 28 Lachter (58,587 m). siehe auch: Lachter |
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Mächtigkeit |
Abstand zwischen den beiden Begrenzungsflächen eines Erzganges; allgemein auch Maßstab für die Abbauwürdigkeit. siehe auch: Lagerstätte |
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Markscheide | Grenze eines Grubenfeldes, einer Berechtsame oder eines Bergwerkes | |
Markscheider | Vermessungsingenieur im Bergwesen, der sich mit dem Ausmessen der Gruben und dem Anfertigen kartografischer Unterlagen (risse) befaßt. | |
Meile | Preußische Landmeile = 24.000 Fuß (ca. 7,5 km). siehe auch: Fuß |
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Mineral(ien) | chemisch und physikalisch einheitliche Naturkörper als Bestandteil der festen Erdkruste, der sich häufig durch gesetzmäßig gebildete Formen auszeichnet (Kristall). siehe auch: Erz |
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Mundloch, Stollenmundloch |
Öffnung des Stollens zum Übertagebereich. siehe auch: Grubenbau |
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muten, Mutung einlegen | Antrag an die Bergbehörde auf Verleihung eines Grubenfeldes. siehe auch: Bergordnung, Verleihung |
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Mutungsriß | kartografische Darstellung (Riß), der die Grenzen des beantragten Grubenfeldes und die Lage des Fundpunktes darstellt. siehe auch: Mutung, Feld(es)besichtigungsprotokoll |
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Mutungsriß | Antrag des Bergbauwilligen (Muters) zur Verleihung einer Berechtsame. siehe auch: Berechtsame, Mutung, Verleihung |
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